„Wie viel haben Sie damals getrunken?“
Ehrliche, realistische Trinkmengen, die zu Ihrem Promillewert passen. Verharmlosung ist einer der häufigsten Gründe für ein negatives Gutachten.
Der häufigste MPU-Anlass in Deutschland. Wir klären, ob Abstinenz oder kontrolliertes Trinken der richtige Weg ist, planen Ihre Nachweise und bereiten Sie gezielt auf das Gutachtergespräch vor.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU wegen Alkohol insbesondere an, wenn Sie mit 1,6 Promille oder mehr am Steuer – oder auch auf dem Fahrrad – gestoppt wurden, oder wenn wiederholt Verstöße unter Alkoholeinfluss vorliegen. In bestimmten Fällen kann eine MPU auch schon bei niedrigeren Werten verlangt werden, etwa wenn trotz hoher Promillezahl keine Ausfallerscheinungen auftraten.
| Blutalkohol | Einordnung (vereinfacht) |
|---|---|
| ab 0,3 ‰ | Straftat möglich, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen |
| ab 0,5 ‰ | Ordnungswidrigkeit: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot |
| ab 1,1 ‰ | absolute Fahruntüchtigkeit – Straftat, in der Regel Entzug der Fahrerlaubnis |
| ab 1,6 ‰ | MPU wird für die Neuerteilung angeordnet (auch mit dem Fahrrad) |
Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Das hängt davon ab, wie Ihr früheres Trinkverhalten eingestuft wird.
Bei Hinweisen auf Abhängigkeit oder deutlichem Missbrauch wird in der Regel eine Abstinenz über 12 Monate erwartet, in anderen Fällen können 6 Monate genügen – oder ein kontrolliertes Trinkverhalten ist möglich. Anerkannt werden nur Nachweise nach CTU-Kriterien von akkreditierten Laboren:
EtG-Urinscreening · 12 Monate
Wir klären in der Fallanalyse verbindlich, welcher Weg für Sie gilt – bevor Sie Geld in falsche Nachweise investieren.
Ehrliche, realistische Trinkmengen, die zu Ihrem Promillewert passen. Verharmlosung ist einer der häufigsten Gründe für ein negatives Gutachten.
Die Gutachter wollen Ursachen hören – Stress, Gewohnheit, Gruppendruck, Gefühle. Wir helfen Ihnen, diese Zusammenhänge zu erkennen.
Konkrete, überprüfbare Veränderungen in Alltag, Umfeld und Umgang mit Alkohol – und wie Sie diese beibehalten.
Eine durchdachte Rückfallprophylaxe mit Warnsignalen und Strategien zeigt, dass Ihre Veränderung stabil ist.
Nicht immer. Bei Hinweisen auf Abhängigkeit oder fortgeschrittenen Missbrauch ist Abstinenz in der Regel Voraussetzung. In anderen Konstellationen kann auch ein kontrolliertes Trinken ausreichen. Das klären wir in der Fallanalyse.
Ja, und das ist sogar sinnvoll. Die Sperrfrist aus dem Strafverfahren und der Abstinenzzeitraum können parallel laufen – so verlieren Sie keine Zeit.
Je nach Labor, Methode und Zeitraum fallen für Urinscreenings oder Haaranalysen in der Regel einige hundert Euro an. Wir helfen Ihnen, ein anerkanntes Labor zu finden.
Vertraulich, ehrlich und ohne Verpflichtung.