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Führerschein weg, MPU angeordnet – und jetzt? Wir verschaffen Ihnen einen klaren Überblick: Was verlangt die Behörde, welche Nachweise brauchen Sie und wie lange dauert es realistisch?
Eine professionelle MPU-Beratung beginnt nicht mit Standardfragen, sondern mit Ihrem Fall – bei uns begleitet durch einen Verkehrspsychologen.
Formular ausfüllen oder anrufen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – diskret und unverbindlich.
45 Minuten – telefonisch, per Video oder vor Ort: Wir hören zu und geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung.
In der 60-minütigen Fallanalyse prüfen wir Ihre Unterlagen und erstellen Ihren persönlichen Weg zur MPU.
Die MPU findet bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung statt (z. B. TÜV, DEKRA oder andere zugelassene Träger). Sie dauert meist einen halben Tag und besteht aus vier Teilen:
| Teil der MPU | Was passiert? |
|---|---|
| Fragebogen | Angaben zu Person, Gesundheit, Konsum- und Fahrverhalten. |
| Medizinische Untersuchung | Ärztliche Untersuchung, ggf. Blut- oder Urinprobe und Prüfung Ihrer Abstinenznachweise. |
| Leistungstest | Computergestützter Reaktionstest zu Konzentration, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit. |
| Psychologisches Gespräch | Der wichtigste Teil: Der Gutachter prüft Einsicht, Ursachenverständnis und die Stabilität Ihrer Veränderung. |
Die Gebühren der Begutachtungsstelle richten sich nach der Gebührenordnung und dem Anlass – grob zwischen etwa 350 und 900 Euro. Dazu kommen gegebenenfalls Kosten für Abstinenznachweise sowie für die MPU-Vorbereitung. Unsere Preise finden Sie transparent auf der Preisseite.
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Verfahren wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Das Erstgespräch (45 Minuten) ist kostenlos und unverbindlich. Die ausführliche Fallanalyse mit Aktenprüfung kostet 99 € und wird bei Buchung eines Vorbereitungspakets vollständig angerechnet.
So früh wie möglich – idealerweise direkt nach dem Führerscheinentzug. Abstinenznachweise und Sperrfristen bestimmen den Zeitplan, und verlorene Monate lassen sich nicht nachholen.
Ja, bundesweit per Video oder Telefon. Auf Wunsch auch persönlich an unserem Standort in Wiesbaden.
Hilfreich sind das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, Strafbefehl oder Urteil, ggf. frühere MPU-Gutachten und vorhandene Abstinenznachweise. Die Führerscheinakte können Sie bei der Behörde anfordern – wir erklären Ihnen, wie.
Kostenlose Erstberatung – vertraulich und unverbindlich.